
Gebührenerhöhung und Änderungen bei der Bioabfallsammlung
Steigende Kosten in verschiedenen Geschäftsbereichen, die Inflation sowie insbesondere die neue CO2-Abgabe auf Müllverbrennung machen es nötig, in 2023 die Abfallgebühren anzupassen.
Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt mit Biotonne entstehen künftig jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 27 Euro. Monatlich entspricht das knapp 57 Cent pro Person. Der Anstieg der Gebühren liegt mit rund 9,5 Prozent auf dem Niveau der erwarteten Inflation im Jahr 2023. Da die Gebühren 2024 unverändert bleiben werden, entspricht die notwendige Erhöhung somit einer prozentualen jährlichen Steigerung von je knapp 4,7 Prozent und liegt damit weit unter der erwarteten Inflation.
Diese moderate Preisanhebung ist u.a. dadurch möglich, dass der Abfallwirtschaftsbetrieb nach Ausgabe des Lagerbestandes künftig für das Bringsystem keine Bioabfallbeutel mehr gebührenfrei ausgibt.
Bisher durften Bioabfälle des Bringsystems nur in den vom Abfallwirtschaftsbetrieb ausgegebenen biologisch abbaubaren Kunststoff-Sammelbeuteln oder solchen aus Papier abgegeben werden. Aufgrund der schwierigen Beschaffungssituation auf den Märkten gab es in der Vergangenheit oft Engpässe.
Deshalb darf Bioabfall ab 01.01.2023 auch in biologisch abbaubaren Kunststoff-Sammelbeuteln gesammelt werden, sofern diese als kompostierbar zertifiziert sind nach den Vorgaben der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Diese Beutel sind bereits jetzt
online verfügbar und werden im Lauf des Jahres auch im stationären Handel erhältlich sein.
Die Beutel sind erkennbar an folgendem Layout:
Bitte beachten!
Im Handel ebenfalls erhältliche nicht zertifizierte Bio-Kunststoffbeutel ohne diese flächendeckende Bedruckung dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.
Papierbeutel sind ausnahmslos zugelassen.
AUTOR: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Fotos: Münzen: roman-wimmers-pIzasX6MfO8-unsplash, Gebührentabelle: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe, Bioabfalltüte: ©EMIL DEISS KG
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