Ein Sparschwein, Taschenrechner und Kugelschreiber sind auf einigen Unterlagen platziert.

Gebührenmodell

Unser Gebührenmodell für Gewerbekundinnen und Gewerbekunden

Der Landkreis erhebt nur kostendeckende Gebühren, in die keine Gewinne eingerechnet werden.

Die Höhe der Entsorgungsgebühr setzt sich für Gewerbekunden sehr individuell zusammen. Sie richtet sich bei Restmüll nach der Abfalleigenschaft, unterscheidet zwischen Festanschluss oder temporärem Anschluss und berücksichtigt Behälterarten, Behältergrößen und die Anzahl der Leerungen.  
Die Nutzung von Wertstoffgefäßen und die Teilnahme an der Wertstoffabfuhr ist als zusätzliche Leistung zum Festanschluss gegen gesonderte Gebühr möglich.

Abfalleigenschaft

Beim Restmüll wird unterschieden zwischen 

  • nicht brennbaren Abfällen, die deponiert werden müssen und
  • brennbaren Abfällen, die in der Müllverbrennungsanlage Mannheim oder als Ersatzbrennstoff in Industrieanlagen thermisch behandelt werden.

Für die brennbaren Abfälle sind die Entsorgungskosten höher und die mengenabhängige Gebühr dadurch teurer.

Gebührenabrechnung bei Festanschluss

Die Abfallgebühren werden in diesem Fall in eine Jahresgebühr und mengenbezogene Gebühren aufgeteilt. 

Die Jahresgebühr richtet sich im Wesentlichen nach der Nutzungsklasse eines Grundstücks. Es gibt Nutzungsklassen 1 bis 5, die sich nach der Nutzfläche des Betriebsgeländes richtet. Die Nutzfläche ist die mit Gebäuden überbaute Fläche multipliziert mit der Zahl der zugehörigen Stockwerke. 

Mit der Jahresgebühr werden die Kosten für die Vorhaltung der Entsorgungseinrichtung finanziert. Sie deckt also nur einen Teil der Gesamtkosten.

Wie errechnet sich die Jahresgebühr?

Welche mengenbezogenen Gebühren fallen zusätzlich an?

Die mengenbezogenen Gebühren setzen sich

- aus den Mieten für die Abfallbehälter
- den Gebühren für die Leerungen der Behälter
- und einer gewichtsbezogenen Gebühr für die entsorgte Abfallmenge

zusammen.
 
 

Mengenbezogene Gebühren: Mieten für die Abfallbehälter und Leerungsgebühren

Weitere Containergrößen und -arten, insbesondere Presscontainer, erfragen Sie bitte beim Kundendienst unter 0800 2 9820 10.

Mengenbezogene Gebühr: Gewichtsbezogene Gebühren für die Entsorgung von: 

Thermisch
behandelbaren Abfällen
180,65 €  / Mg
Thermisch nicht
behandelbaren Abfällen
91,71 €  / Mg

Für die brennbaren Abfälle sind die Entsorgungskosten höher und die mengenabhängige Gebühr dadurch teurer.

Gebührenabrechnung bei temporärem Anschluss

Bei nur zeitweise angeschlossenen Kunden entfällt die Jahresgebühr (Grundgebühr). Dafür fällt eine wesentlich höhere gewichtsbezogene Gebühr für die entsorgte Abfallmenge an. In dieser höheren Gebühr sind die Grundgebühren für die Vorhaltung der Entsorgungseinrichtung mit enthalten.

Im Gegensatz zum Festanschluss stehen für den temporären Anschluss nur Container zur Verfügung. Für die brennbaren Abfälle sind die Entsorgungskosten höher und die mengenabhängige Gebühr dadurch teurer. 

Gebühren für die Teilnahme an der Wertstoffabfuhr

Die Nutzung von Wertstoffgefäßen und die Teilnahme an der Wertstoffabfuhr ist als zusätzliche Leistung zum Festanschluss gegen gesonderte Gebühr möglich.

Mehr zur Wertstoffabfuhr 

Gebührenübersicht

Dokument „Gebührenübersicht Umleerbehälter Gewerbekunden“ (150 KB)

Dokument „Gebührenübersicht Container Gewerbekunden“ (145 KB)