Standortsuche Deponie für mineralische Abfälle
Standortsuche Deponie für mineralische Abfälle
Deponien sind unverzichtbare Bestandteile einer modernen Abfallwirtschaft.
Bei mineralischen Abfällen handelt es sich hauptsächlich um Bau- und Produktionsabfälle, die nicht verwertet und wegen ihres Schadstoffgehalts auf einer oberirdischen Restabfalldeponie der Klasse I oder II abgelagert werden können.
Der Landkreis Karlsruhe verfügt über keine eigene Deponie für mineralische Abfälle und kooperiert für deren Entsorgung mit dem benachbarten Enzkreis. Dessen Deponie wird in wenigen Jahren verfüllt sein und höchstwahrscheinlich werden andere regionale Kapazitäten ebenfalls nicht mehr vorhanden sein.
Es besteht für den Landkreis deshalb die Notwendigkeit, selbst neue Deponiekapazitäten zu schaffen.
Nach der heute absehbaren Entwicklung muss der Landkreis mit einem Bedarf an Deponiekapazitäten für eine Menge von 37.000 Mg pro Jahr rechnen. Die zu erschaffende Deponie muss somit ein Volumen von ca. 1,3 Millionen Kubikmetern aufweisen.
Aufgrund des langen Realisierungszeitraumes von zehn bis 20 Jahren muss abhängig vom noch zur Verfügung stehenden Deponierraum bereits frühzeitig mit der Standortsuche für eine eigene Deponie begonnen werden.
Als erster Schritt der Standortsuche soll ein Kriterienkatalog mit Anforderungen an potenzielle Deponiestandorte aufgestellt werden. Auf Basis dieses Kataloges wird anschließend die Suche nach geeigneten Standorten ergebnisoffen und über das gesamte Kreisgebiet erfolgen. Die Erarbeitung der Kriterien findet in den folgenden Verfahrensschritten unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt:
- Erarbeitung eines ersten Kriterienkataloges durch ein erfahrenes Ingenieurbüro
- Öffentlichkeitsbeteiligung: Informationsveranstaltung zum ersten Kriterienkatalog. Öffentliche Diskussion der Kriterien und Dokumentation der sich daraus ergebenden Beiträge.
- Erstellung des finalen Kriterienkataloges durch das Ingenieurbüro unter Berücksichtigung der Beiträge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Bewertung der einzelnen Kriterien hinsichtlich ihrer Eignung und Auswirkung auf die Standortfindung.
- Beratung und Beschluss des finalen Kriterienkataloges im Kreistag.
Kriterien für die Standortauswahl
Objektiv nachvollziehbare Kriterien bilden die Grundlage für eine Suche nach potenziellen Deponiestandorten im Landkreis Karlsruhe.
Der Kriterienkatalog besteht aus 45 Negativkriterien, die in drei Gruppen klassifiziert werden:
- Ausschlusskriterien
Die 22 Ausschlusskriterien umfassen alle rechtlichen Kriterien, nach denen eine Zulassungs- bzw. Planfeststellungsfähigkeit für eine Deponie nicht gegeben ist.
Sollte eines dieser Kriterien auf ein Gebiet zutreffen, ist die Realisierung einer Deponie der Klasse II an diesem Standort nicht zulässig. - Einschränkende Kriterien
Die 13 einschränkenden Kriterien umfassen Einzelkriterien, bei denen die Zulassungs- bzw. Planfeststellungsfähigkeit für eine Deponie nur im Ausnahmefall oder mit Sondergenehmigung möglich wäre.
Dort könnte ein Deponiestandort im Ausnahmefall umsetzbar sein. - Ergänzende Kriterien
Die 10 ergänzenden Kriterien umfassen Einzelkriterien, die den Ausschlusskriterien und den einschränkenden Kriterien nachgeordnet sind.
Den vollständigen ersten Kriterienkatalog können Sie hier einsehen:
Informationsveranstaltung zum ersten Kriterienkatalog mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Ausblick
Die Erkenntnisse aus der Veranstaltung werden nun dokumentiert und der Kriterienkatalog finalisiert.
Wir werden laufend an dieser Stelle berichten.
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