Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Karlsruhe (AWB) ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Abfallwirtschaftsbetriebes www.awb-landkreis-karlsruhe.de

1. Stand der Vereinbarkeit

Diese Webseite ist wegen der nachfolgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen der unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:

Einige PDF-Formulare, Broschüren und andere Dateien zum Download, sind nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten an einem barrierefreien Design und einer technischen Lösung sowie einer sukzessiven Umstellung.

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. Dezember 2021 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 30.3.2026 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns gerne einen Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung über unsere Kontaktseite.

Postalisch: 
Abfallwirtschaftsbetrieb 
des Landkreises Karlsruhe
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe

Telefonisch: 
 07251 9820 0 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an den Abfallwirtschafsbetrieb wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer vier dieser Erklärung.

Falls der AWB nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Nora Welsch

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Frau Welsch
Geschäfts∙stelle der
Landes∙behinderten∙beauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 07 11 - 279 - 33 60
Fax 07 11 - 123 - 39 99
Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
www.behindertenbeauftragter-bw.de

Behindertenbeauftragte im Landkreis Karlsruhe Frau Kunz

https://www.landkreis-karlsruhe.de/Behindertenbeauftragte 

Frau Kunz
Beauftragte für die Belange von Menschen
mit Behinderungen im Land•kreis Karlsruhe
Wolfartsweierer Straße 5
76131 Karlsruhe
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Telefon 07 21 - 936 - 71 350
Fax 07 21 - 936 - 71 351
Mail: kristina.kunz@landratsamt-karlsruhe.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Erklärung zur Barriere∙freiheit in leichter Sprache