Blick auf die Erddeponie im Vordergrund ein Radlader

Bodenaushubdeponien

Entsorgung nur durch auf die Entsorgung von mineralische Abfällen spezialisierte Unternehmen

Eine Ablagerung von verwertbaren Abfällen auf Bodenaushubdeponien ist seit dem 1. Januar 2024 nur noch dann möglich, wenn die Verwertung des Abfalls technisch nicht möglich ist.

Die Bodenaushubdeponie des Landkreises Karlsruhe in Karlsbad-Ittersbach ist stillgelegt und kann keine Abfälle mehr annehmen. 

Wichtige neue Regelungen zur vorherigen Verwertungsprüfung für die Deponierung von unbelastetem Bodenaushub

Die Regelungen sowie Dienstleister für die Bodenentsorgung finden Sie hier

Das darf angeliefert werden:

  • Mutterboden
  • Natursteine
  • Kies
  • Sand

Diese Materialien werden nur angenommen, wenn

  • sie unbelastet sind
  • sie aus dem Landkreis Karlsruhe kommen und
  • wenn die Verwertung des Abfalls nachweislich technisch nicht möglich ist

Bodenaushubdeponien der Gemeinden

Im Landkreis gibt es mehrere gemeindeeigene Erdaushubdeponien. Folgende Städte und Gemeinden sind derzeit für die Entsorgung von Bodenaushub selbst zuständig. Es gelten die o.g. Regelungen zur Verwertungsprüfung. Fragen zur Entsorgung von Bodenaushub sind direkt an die jeweilige Gemeinde zu richten:

Bretten 

Kürnbach 

Pfinztal 

Sulzfeld

Ubstadt-Weiher 

Weingarten