Erklärung zur Barriere∙freiheit in Leichter Sprache
Barriere∙freiheit heißt:
Es gibt keine Barrieren.
Alle Menschen sollen diese Internet∙seite
nutzen können:
Menschen mit und ohne Behinderungen.
Jede öffentliche Stelle muss
eine Internet∙seite ohne Barrieren haben.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
- Städte und Gemeinden
- Ämter und Behörden.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Verordnung des Sozial∙ministeriums und
des Innen∙ministeriums zur Durch∙führung des
Landes-Behinderten∙gleichstellungs∙gesetzes
Paragraf 10 - Absatz 1.
Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung
zur Barriere∙freiheit auf ihrer Internet∙seite haben.
Diese Erklärung gilt für die Internet∙seite
www.awb-landkreis-karlsruhe.de
1. Wie barriere∙frei ist diese Internet∙seite?
Es gibt Regeln für Internet∙seiten.
Internet∙seiten dürfen keine Barrieren haben.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Land∙kreis Karlsruhe versucht
sich an diese Regeln zu halten.
Texte und Bilder ohne Barrieren zu machen
dauert manchmal sehr lange.
Das heißt:
Der Abfall∙wirtschafts∙betrieb hat es noch nicht ganz geschafft.
Aber der Abfall∙wirtschafts∙betrieb arbeitet daran.
Der Abfall∙wirtschafts∙betrieb möchte alle Texte und Bilder ohne Barrieren machen.
2. Inhalte mit Barrieren
Diese Inhalte haben noch Barrieren:
PDF-Dateien zum Herunter∙laden.
Zum Beispiel:
- Formulare
- Informationen
- Flyer
- Kunden∙zeit∙schrift
3. Erstellung von dieser Erklärung für Barriere∙freiheit
Wir haben diese Erklärung am 20.3.2026
geprüft und verbessert.
Wir prüfen regel∙mäßig:
Hat unsere Internet∙seite noch Barrieren?
Was können wir besser machen?
Dann verbessern wir die Internet∙seite.
4. Eine Barriere melden
Sie können auf unserer Internet∙seite etwas
nicht verstehen
nicht lesen
nicht hören.
Sie finden unsere Internet∙seite schwer zu benutzen.
Sie haben Fragen zu den Inhalten mit Barrieren.
Dann sagen Sie uns das.
So erreichen Sie uns: 07251 9820 0
Oder nutzen Sie unser Kontakt∙formular:
https://www.awb-landkreis-karlsruhe.de/start/allgemein/barriere-melden.html
5. Sie haben uns eine Barriere gemeldet?
Und niemand hat geantwortet?
Wir haben 4 Wochen Zeit,
auf Ihre Nachricht zu antworten.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Verordnung des Sozial∙ministeriums und
des Innen∙ministeriums zur Durch∙führung des
Landes-Behinderten∙gleichstellungs∙gesetzes
Paragraf 8 - Satz 1.
Antworten wir Ihnen nicht?
Dann sagen Sie es
der Behinderten∙beauftragten
vom Land Baden-Württemberg:
Frau Welsch
Geschäfts∙stelle der
Landes∙behinderten∙beauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 07 11 - 279 - 33 60
Fax 07 11 - 123 - 39 99
Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
www.behindertenbeauftragter-bw.de
Oder sagen Sie es
der Behinderten∙beauftragten
vom Land∙kreis Karlsruhe:
Frau Kunz
Beauftragte für die Belange von Menschen
mit Behinderungen im Land•kreis Karlsruhe
Wolfartsweierer Straße 5
76131 Karlsruhe
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Telefon 07 21 - 936 - 71 350
Fax 07 21 - 936 - 71 351
Mail: kristina.kunz@landratsamt-karlsruhe.de
Vereine für Menschen mit Behinderungen
können vor Gericht verlangen:
Die ganze Internet∙seite muss
ohne Barrieren sein.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Landes-Behinderten∙gleichstellungs∙gesetz
Paragraf 12 - Absatz 1 - Satz 1 - Nummer 4.
Übersetzung: © BEQUA gGmbH, 2022.
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