Erklärung zur Barriere∙freiheit in Leichter Sprache

Barriere∙freiheit heißt:
Es gibt keine Barrieren.
Alle Menschen sollen diese Internet∙seite
nutzen können:
Menschen mit und ohne Behinderungen.

Jede öffentliche Stelle muss
eine Internet∙seite ohne Barrieren haben.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

- Städte und Gemeinden
- Ämter und Behörden.

Das steht im Gesetz.

Das Gesetz heißt:
Verordnung des Sozial∙ministeriums und
des Innen∙ministeriums zur Durch∙führung des
Landes-Behinderten∙gleichstellungs∙gesetzes
Paragraf 10 - Absatz 1.

Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung
zur Barriere∙freiheit auf ihrer Internet∙seite haben.

Diese Erklärung gilt für die Internet∙seite
www.awb-landkreis-karlsruhe.de 


1. Wie barriere∙frei ist diese Internet∙seite?

Es gibt Regeln für Internet∙seiten.
Internet∙seiten dürfen keine Barrieren haben.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Land∙kreis Karlsruhe versucht
sich an diese Regeln zu halten.
Texte und Bilder ohne Barrieren zu machen 
dauert manchmal sehr lange.
Das heißt:
Der Abfall∙wirtschafts∙betrieb hat es noch nicht ganz geschafft.
Aber der Abfall∙wirtschafts∙betrieb arbeitet daran.
Der Abfall∙wirtschafts∙betrieb möchte alle Texte und Bilder ohne Barrieren machen.


2. Inhalte mit Barrieren

Diese Inhalte haben noch Barrieren:

PDF-Dateien zum Herunter∙laden.
Zum Beispiel:

- Formulare
- Informationen
- Flyer
- Kunden∙zeit∙schrift


3. Erstellung von dieser Erklärung für Barriere∙freiheit

Wir haben diese Erklärung am 20.3.2026
geprüft und verbessert.

Wir prüfen regel∙mäßig:
Hat unsere Internet∙seite noch Barrieren?
Was können wir besser machen?
Dann verbessern wir die Internet∙seite.


4. Eine Barriere melden

Sie können auf unserer Internet∙seite etwas
nicht verstehen
nicht lesen
nicht hören.

Sie finden unsere Internet∙seite schwer zu benutzen. 
Sie haben Fragen zu den Inhalten mit Barrieren.
Dann sagen Sie uns das.

So erreichen Sie uns: 07251 9820 0

Oder nutzen Sie unser Kontakt∙formular:
https://www.awb-landkreis-karlsruhe.de/start/allgemein/barriere-melden.html


5. Sie haben uns eine Barriere gemeldet?
Und niemand hat geantwortet?

Wir haben 4 Wochen Zeit,
auf Ihre Nachricht zu antworten.
Das steht im Gesetz.

Das Gesetz heißt:
Verordnung des Sozial∙ministeriums und
des Innen∙ministeriums zur Durch∙führung des
Landes-Behinderten∙gleichstellungs∙gesetzes
Paragraf 8 - Satz 1.
 
Antworten wir Ihnen nicht?
Dann sagen Sie es
der Behinderten∙beauftragten
vom Land Baden-Württemberg:

Frau Welsch
Geschäfts∙stelle der
Landes∙behinderten∙beauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 07 11 - 279 - 33 60
Fax 07 11 - 123 - 39 99
Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
www.behindertenbeauftragter-bw.de

Oder sagen Sie es
der Behinderten∙beauftragten
vom Land∙kreis Karlsruhe:

Frau Kunz
Beauftragte für die Belange von Menschen
mit Behinderungen im Land•kreis Karlsruhe
Wolfartsweierer Straße 5
76131 Karlsruhe
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe

Telefon 07 21 - 936 - 71 350
Fax 07 21 - 936 - 71 351
Mail: kristina.kunz@landratsamt-karlsruhe.de

Vereine für Menschen mit Behinderungen
können vor Gericht verlangen:
Die ganze Internet∙seite muss
ohne Barrieren sein.

Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Landes-Behinderten∙gleichstellungs∙gesetz
Paragraf 12 - Absatz 1 - Satz 1 - Nummer 4.

Übersetzung: © BEQUA gGmbH, 2022.