Die Entsorgung des Sperrmülls aus Unwetterschäden ist abgeschlossen
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises weist darauf hin, dass die Entsorgung des Sperrmülls aus Unwetterschäden in der Stadt Bruchsal mitsamt den betroffenen Stadtteilen wie auch in der Gemeinde Gondelsheim vollständig abgeschlossen ist.
Ab sofort wird Sperrmüll wieder im regulären Betrieb zu den bekanntgegebenen Abfuhrtagen abgefahren. Um von Hochwasser betroffenen dennoch die Möglichkeit zu geben, kurzfristig Sperrmüll zu entsorgen, werden die Anfallstellen vorrangig behandelt und bei Bedarf zusätzliche Abfuhrtermine angeboten.
Kundinnen und Kunden werden gebeten, das Getrennthaltungsgebot von Restsperrmüll, Altholz und Elektroaltgeräte/Metall sowie das satzungsmäßige maximale Volumen von 5 cbm je Abfuhrtermin zu beachten. Zusätzliches Volumen kann gebührenpflichtig hinzugebucht werden. Altpapier, Altreifen, Restmüll und Schadstoffe zählen nicht zum Sperrmüll und müssen getrennt entsorgt werden.
Bei dringendem Bedarf besteht die Möglichkeit, brennbare Abfälle wie Restmüll oder Sperrmüll bei den Annahmestellen des Landkreises auf der Kreismülldeponie in Bruchsal oder der Deponie Damenknie in Bretten-Sprantal zu den Öffnungszeiten gegen Gebühr anzuliefern. Die Öffnungszeiten finden Sie in der Abfall App KA, dem aktuellen Abfuhrkalender oder online unter Standorte | AWB LK KA | AWB LK KA (awb-landkreis-karlsruhe.de)
Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist ausdrücklich darauf hin, dass Sperrabfall, der mehr als 24 Stunden vor dem individuell bekanntgegebenen Termin oder ohne vereinbarten Termin bereitgestellt wird, als illegale Müllablagerung gewertet wird und entsprechend geahndet werden kann.
Fragen dazu beantwortet der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der gebührenfreien Servicehotline 0800 2 9820 20.
AUTOR: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Onlineservice
Als Privatkundin oder Privatkunde können Sie hier:
Sperrmüll anmelden
Behälterbestand ändern
Kontaktdaten ändern
Leerungsdaten anzeigen
Passwort ändern
Gebührenbescheid einsehen
Abmeldung von der Abfallentsorgung