Müllgemeinschaft

Bei geringem Abfallaufkommen können mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer auf einem oder auf benachbarten Wohngrundstücken eine Müllgemeinschaft beantragen

Sie gilt für alle Abfallarten. Es muss ein gemeinsamer Mülltonnenstandplatz festgelegt und eine Person als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner und Rechnungsempfängerin oder Rechnungsempfänger bevollmächtigt werden. Diese Person regelt die interne Verrechnung.  

„Antrag Müllgemeinschaft“ (97 KB)