Ein Paar hält einen Schlüssel in Richtung Kamera.

Eigentumswechsel

Eigentumswechsel

Teilen Sie uns den Eigentumswechsel mit.

Bitte teilen Sie uns Informationen zum Eigentumswechsel schriftlich mit. Bei geänderten Eigentumsverhältnissen bedarf es einer Abmeldung und anschließender Wiederanmeldung des Grundstücks an die Abfallentsorgung. Häufig findet der Wechsel nahtlos statt, sodass die ehemalige Eigentümerin oder der ehemalige Eigentümer die Abmeldung und die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer die Wiederanmeldung gemeinsam auf dem Formular "An-/Abmeldung  Abfallentsorgung private Haushalte" ausfüllen können.

Sprechen zeitliche oder räumliche Umstände dagegen, können Ab- und Anmeldung getrennt voneinander erfolgen. 

Formular „An- und Abmeldung zur Abfallentsorgung private Haushalte“ (93 KB)

Informationen zur Anmeldung an die Abfallentsorgung

Informationen zur Abmeldung von der Abfallentsorgung

Besonderheit: Eigentumswechsel innerhalb einer Müllgemeinschaft

Insbesondere bei Wohnungseigentümerinnen oder Wohnungseigentümern kommt es bei geringem Abfallaufkommen häufiger vor, dass eine sogenannte Müllgemeinschaft besteht. Sie gilt für alle Abfallarten.
Die Übertragung einer bestehenden Müllgemeinschaft auf neue Eigentümerinnen und Eigentümer ist nicht möglich. 
Die bestehende Müllgemeinschaft wird bei Ausscheiden einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers aufgelöst. Es muss eine neue Müllgemeinschaft beantragt werden. In dem Zuge muss wieder ein gemeinsamer Mülltonnenstandplatz festgelegt und eine Person als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner und Rechnungsempfängerin oder Rechnungsempfänger bevollmächtigt werden. Diese Person regelt die interne Verrechnung.  

Informationen zur Müllgemeinschaft